Celebrate Diversity auf die ukrainische Art

Julia Samoylova darf nicht zum ESC nach Kiew!

Normalerweise bin ich ganz schnell, wenn es um Veröffentlichung der News geht. Aber über solche News wie diese schreiben zu müssen, ist einfach ätzend! Ich will das nicht, ich mag das nicht!!!

Die Meldung überschlägt sich: Julia Samoylova aus Russland hat die ukrainischen Gesetzte gebrochen. Sie ist im Juni 2015 in der Stadt Kertsch auf Krim aufgetreten und dabei nicht über die Ukraine eingereist. Die Konsequenz: Der ukrainische Sicherheitsdienst SBU verbietet ihr für die nächsten drei Jahren Einreise in die Ukraine. Auch die EBU hat schon diesbezüglich ein Statement abgegeben: „Wir respektieren die lokalen Gesetze in der Ukraine, dennoch sind wir tief enttäuscht über diese Entscheidung. Wir denken, es ist sowohl gegen den Wettbewerbsgeist als auch gegen das Gemeinschaftsgefühl.“

Man wird also weiterhin versuchen mit den ukrainischen Behörden eine Lösung zu finden, es scheint aber, als ob die russische Flamme für diese Saison schon abgebrannt ist. Channel One, der russische Rundfunk in Moskau, meinte noch vor diesem Einreiseverbot, man wird an seinem ESC-Beitrag nichts ändern. Bleibt es dabei, dann war´s das mit Russland und seiner Teilnahme in Kiew.

Auf einer Seite verstehe ich, dass ein Land seine Gesetzte hat und diese vollziehen will, ganz gleich, ob diese Gesetzte für Rest der Eurovision-Familie eine Sinnhaftigkeit haben oder nicht. Auf der anderen Seite frage ich mich, warum Russland einen Interpreten für den ESC in der Ukraine nominiert, der dort nicht gesetzeskonform ist? Wer wird das wohl so genau wissen. Auf jeden Fall der ESC in Kiew stoßt bei mir schon jetzt bitter auf. Und, damit es noch bitterer wird, auch die armenische Sängerin Artvsik soll angeblich aus ukrainischer Sicht illegal auf Krim gewesen sein. Wo wird das noch enden, bitteschön??!!

1 KOMMENTAR

  1. Der Songcontest wird politisiert. Unangemessen, dass dieser politische Konflikt auch in diesem Rahmen ausgetragen wird. Allerdings hat die EBU mit der Zulassung des Songs „1944“ auch Tür und Tor für die gegenseitige Provokation geöffnet. Spannend wird der Umgang mit der armenischen Sängerin Artvsik. Sollte sie kein Einreiseverbot bekommen, verhalten sich die ukrainischen Behörden diskriminierend. Ich bin gespannt und warte auf weitere Nachrichten;)

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