Russland, Ukraine, EBU – Das Ping Pong Spiel zwischen Russland und Ukraine geht weiter, während die EBU versucht eine nicht auffindbare Lösung zu finden.
Nachdem bekannt wurde, dass die russische Sängerin Julia Samoylova nach Ukraine nicht einreisen darf, weil sie nach dem ukrainischen Gesetz 2015 illegal auf Krim gewesen ist, legte die EBU gestern gegen 15:30 Uhr eine bombastische Meldung an den Tag: Sie boten dem russischen Rundfunk eine ESC-Teilnahme per Satellitenzuschaltung an! D.h. der Auftritt erfolgt live, aber von russischem Territorium aus. Im Falle einer Qualifikation fürs Finale käme die gleiche Methode zum Einsatz.
Nicht einmal zwei Stunden später meldete sich der stellvertretende ukrainische Ministerpräsident Vyacheslav Kirylenko per Twitter zu Wort und meinte, „auch eine Satelliten-Liveschaltung von Personen, die Einreiseverbot in der Ukraine haben, wäre nicht legal. Infolgedessen würde dieser Vorschlag seitens EBU auch das ukrainische Recht verletzen.“ Na, wenn das so ist, dann müssen die Punktesprecher des jeweiligen Landes überprüft werden, und das schnellstens! Stellt euch vor, einer wäre illegal auf Krim gewesen, dann Live per Satelliten in die Show geschaltet, und man hat das nicht rechtzeitig herausgefunden? Drama Pur!
Auf die Gegenmeldung aus Russland hat man ja auch nicht lange gewartet. Gestern Abend meldete der russische Rundfunk Channel One: „Wir haben über den Vorschlag von der EBU nachgedacht und lehnen ihn ab. Der strikte Regel des Wettbewerbs besagt, alle Teilnehmer müssen Liveauftritts auf der Eurovisionsbühne absolvieren. Die EBU soll für die russische Delegation 2017 keine Regeln neu erfinden.“ Eine Meldung Richtung Ukraine dürfte auch nicht fehlen: „Die Regeln der Eurovision Song Contest besagen, dass das Gastgeberland allen Teilnehmern die Möglichkeit bieten muss, ein Einreisevisum für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts zu bekommen.“
Also, der russische Rundfunk bricht das ukrainische Gesetz, indem er eine Interpretin für den ESC nominierte, die nach Ukraine nicht einreisen darf, und die Ukraine bricht die EBU-Regel, indem sie kein Visum für die russische Teilnehmerin ausstellen will. So musste ja auch kommen, denn, zuerst ein Verbot erteilen und dann Visum auszustellen macht logischerweise keinen Sinn. Das Ping Pong Spiel zwischen Ukraine und Russland wird bestimmt auch in den nächsten Runden ausgetragen und die EBU darf weiterhin versuchen eine nicht auffindbare Lösung zu finden. Jon Ola Sand, der EBU-Supervisor für den ESC, hat sich das Ganze bestimmt anders vorgestellt.
Zum Schluss etwas ganz anderes und erfreuliches: Zum ersten Mal in der Eurovision Song Contest Geschichte wird es eine „Limited Collector’s Edition Vinyl Box Set“ aus Kiew geben. Die Box beinhaltet vier 24-bit Schallplatten in jeweils einer anderen Farbe mit allen 43 Songs, die offizielle CD, das offizielle Programmheft zum Eurovision Song Contest 2017, wie auch einen Gutschein für das digitale Download aller Songs. Die „Limited Collector’s Edition Vinyl Box Set“, die am 23. Juni 2017 veröffentlicht wird, kostet 139 Euro und kann hier vorbestellt werden. Die CD zum Eurovision Song Contest 2017 wird am 28. April veröffentlicht.