Eurovision Kompakt (1)

esc_schweiz-1Schweiz – Die Schweizer Vorausscheidung wurde einigen Änderungen unterzogen. Wird das was bringen?

Die Schweizer Rundfunks SRF, RTS, RSI und RTR haben den Regelwerk für die bevorstehende Vorausscheidung veröffentlicht. Diese wurde einigen Änderungen unterzogen: Eine rund 20-köpfige Jury wird die eingereichten Songs bewerten. Die Plattform ist nicht mehr öffentlich einsehbar; Die Quotenregelung pro Sprachregion ist aufgehoben; Die Bewerbungen müssen zwingend einen Schweizer Bezug haben, etc. Die Interessierten können sich vom 26. September bis zum 24. Oktober 2016 für die Vorausscheidung anmelden. Das Gesamte Regelwerk kann hier gelesen werden.

Die eigentliche Frage ist: Werden die Änderungen was bewirken? Wir erinnern: Die Teilnehmerin in Schweden, Rykka, hat abermals den letzten Platz für die Schweiz im zweiten Semifinale belegt. Es gab nichts, was sie nicht probiert hat: Sie färbte die Haare in Blau, brannte auf der Bühne, verbeugte sich dauernd wie die Verrückte. Es half nix. Der Song The Last Of Our Kind war dem Untergang geweiht. Weil es „so schön“ war, hier noch einmal: