Anforderungsprofil an die Austragungsstätte des Eurovision Song Contest 2015

orf-1Wien, Österreich – Anforderungsprofil an die Austragungsstätte des  Eurovision Song Contest 2015 ist online!

ORF hat das Anforderungsprofil an die Austragungsstätte des  Eurovision Song Contest 2015 veröffentlicht. Alle Kandidaten haben bis 13. Juni 2014 Zeit, sich beim ORF für die Austragung des 60. Eurovision Song Contest 2015 zu bewerben. Danach wird entschieden, welcher Stadt den Zuschlag für die Austragung des Wettbewerbs bekommt. Aus dem Profil geht hervor, dass ORF die Termine für die Austragung des Eurovision Song Contest am 19./21./23. Mai 2015 bevorzugt. Die von der EBU vorgeschlagene Termine waren 12./14./16. Mai 2015. Keiner der beiden Termine sind noch fix.

Wichtigste Anforderungspunkte an die Austragungsstätte
  • Exklusive Verfügbarkeit der Austragungsstätte für die Veranstaltung für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Grand Finale (im Bedarfsfall bei Adaptionsnotwendigkeit bis zu 7 Wochen), zuzüglich bis zu einer Woche Abbau
  • Exklusive Besichtigung der Location durch den ORF an einem zu bestimmenden Tag im Jänner 2015
  • Überdachte Veranstaltungsstätte, schall-, lichtgedämmt und klimatisiert, keine Open Air-Location
  • Fassungsvermögen Publikum ca. 10.000 Personen (Sitz- und/oder Stehplätze), nach Einbau der Bühne/Dekoration samt TV- und Veranstaltungstechnik
  • Mindestraumhöhe innen ca. 15 Meter
  • Mindest-Bühnengrundfläche ca. 15m Durchmesser
  • Green Room integriert in – oder loziert in unmittelbarer Nähe zum – Showbereich, mit einer
    Kapazität von 300 Personen, klimatisiert, sowie mit ausreichender Bauhöhe zur Anbringung von TV-Licht.
  • Bereich für das Pressezentrum für 1.500 Journalisten

Welche Halle in Österreich kann das Anforderungsprofil ausfüllen? Die Wiener Stadthalle?

Siehe hier und hier das komplette Anforderungsprofil →

Wo soll/kann der 60. Eurovision Song Contest 2015 in Österreich stattfinden? Sag uns deine Meinung!